Mitglieder
Verpflichtungen
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Rechte ziehen automatisch Pflichten nach sich.
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Das Mitglied der SVUF muss seine Geschäftstätigkeit auf eine tadellose Art und Weise ausüben. Es muss sich zur goldenen Regel machen, die ihm von seiner Kundschaft anvertrauten Vermögenswerte in deren bestem Interesse und unter Beachtung der Gesetze und des zu diesem Zweck aufgestellten Regelwerks zu beschützen.
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Zusätzlich unterzeichnet es ohne Einschränkung die von der SVUF verfasste Charta. Dies beinhaltet auch jedwede neue Verfügung, die der Vervollständigung dieser Charta – angesichts der sich entwickelnden Finanzwelt und der diesbezüglichen Gesetzgebung - dient.
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Das Mitglied unterzeichnet zu diesem Zweck jährlich eine Erklärung auf Ehrenwort, wonach es den von der Charta und den Statuten der SVUF festgelegten Grundsätzen nicht zuwiderhandelt oder zuwiderhandeln wird. Es verpflichtet sich auch dazu, die SVUF unverzüglich über jedwedes Problem zu informieren, das zwischen im und seiner Kundschaft entsteht.
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Ein Mitglied, das den Ruf der SVUF und des Berufsstands im allgemeinen durch die Nichteinhaltung dieser Grundsätze gefährdet, kann mit dem sofortigen und endgültigen Ausschluss aus der SVUF bestraft werden.
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In der SVUF ist ein Mitglied ein aktiver Partner. Es ist somit bereit, an den Arbeiten der verschiedenen Kommissionen teilzuhaben und seine Kenntnisse und Erfahrungen den Arbeitsgruppen, welche die Aufgaben dieser Kommissionen wahrnehmen, zur Verfügung zu stellen.
- Es verpflichtet sich faktisch dazu, einen Teil seiner Zeit und seiner Energie für die SVUF einzusetzen, um diese dabei zu unterstützen, ihre Ziele zu verwirklichen.